ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
koeppelundscherhaufer / gmbh
Altstadt 28
4020 Linz
Austria
agentur@koeppelundscherhaufer.at
FN 236540 d
1. Geltung
1.1.
Die koeppelundscherhaufer / gmbh („Agentur“) erbringt ihre Leistungen auf Basis der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).
1.2.
Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
1.3.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Konzeptschutz
2.1.
Kommunikationsstrategie, Kreativ-Konzept und daraus resultierende Layouts unterstehen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung, Weitergabe und Bearbeitung ist dem Kunden ohne Abstimmung mit der Agentur nicht gestattet.
2.2.
Alle konzeptionellen und gestalterischen Vorlagen für den Kommunikationsauftritt des Kunden verbleiben inkl. aller Urheber- und Werknutzungsrechte im Eigentum der Agentur.
2.3.
Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Elemente des Konzepte sind der Ursprung von Vermarktungsstrategien und geschützt, sofern sie eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
3. Social Media
3.1.
Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Meta, Google,TikTok) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
4. Auftragsabwicklung
4.1.
Der Kunde wird der Agentur alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.
4.2.
Alle Leistungen der Agentur sind vom Kunden zu überprüfen und freizugeben.
4.3.
Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen werden auf Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter überprüft. Der Kunde garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Wird die Agentur dennoch wegen einer derartigen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos.
5. Fremdleistungen
5.1.
Die Agentur ist berechtigt Aufträge gemeinsam mit Dritten zu erarbeiten.
5.2.
Die Beauftragung von Dritten erfolgt im eigenen Namen oder im Namen des Kunden.
5.3.
In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Zeit der Zusammenarbeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten z.B.: Copyrights.
6. Termine
6.1.
Timings gelten als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Termine sind schriftlich festzuhalten.
7. Auflösung
7.1.
Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt oder berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet.
7.2.
Der Kunde ist ebenfalls berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Wichtige Gründe sind die fortgesetzte Verletzung wesentlicher Bestimmungen dieser AGB, trotz schriftlicher Abmahnung unter Setzung einer Nachfrist von vierzehn Kalendertagen gegenüber der Agentur, sowie die Verletzung zwingender gesetzlicher Rücktrittsrechte.
8. Honorar
8.1.
Honoraranspruch der Agentur entstehen für jede einzelne Leistung. Die Agentur ist berechtigt Vorschüsse zu verrechnen.
8.2.
Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
8.3.
Agentur-Leistungen, die nicht durch ein vereinbartes Honorar abgegolten sind, werden gesondert verrechnet.
8.4.
Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die veranschlagten Kosten um mehr als 15 % höher sind, wird auf die höheren Kosten hingewiesen.
9. Zahlung
9.1.
Das Honorar ist innerhalb 14 Tage mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Agentur.
9.2.
Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur erbrachte Leistungen und Teilleistungen fällig stellen.
9.3.
Bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages ist die Agentur nicht verpflichtet weitere Leistungen zu erbringen. Der Anspruch auf Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
10. Nutzungsrechte
10.1.
Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht Nutzungsrecht an den vereinbarten Leistungen. Das Nutzungsrecht beschränkt sich ausdrücklich auf den vereinbarten Verwendungszweck.
10.2.
Bearbeitungen der Agentur-Leistungen durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit Zustimmung der Agentur zulässig.
10.3.
Ausdrücklich festgehalten wird, dass Nutzungsrechte auch mehrfach erteilt und jedenfalls beschränkt auf die Dauer des Agenturvertrags durch die Agentur bewilligt werden können. In Ermangelung einer ausdrücklichen Vereinbarung, erteilt die Agentur keine exklusiven und keine übertragbaren Nutzungsrechte an ihren Leistungen, sondern ausschließlich nicht exklusive und gegebenenfalls inhaltlich, räumlich bzw. zeitliche beschränkte Bewilligungen.
10.4.
Die Agentur ist nicht zur Herausgabe der offenen Dateien verpflichtet, offene Dateien sind Eigentum der Agentur. Ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.
10.5.
Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist die Zustimmung der Agentur erforderlich.
10.6.
Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf der Zusammenarbeit – unabhängig davon, ob die Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die schriftliche vorab Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
10.7.
Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in voller Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
11. Kennzeichnung
11.1.
Die Agentur ist berechtigt auf den Urheber der erbrachten Leistungen hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
11.2.
Die Agentur ist vorbehaltlich eines Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, in der eigenen Kommunikation durch Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
12. Gewährleistung
12.1.
Im Fall einer berechtigten Mängelrüge innerhalb von acht Tagen nach Leistungserhalt steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Agentur zu, wenn diese zumutbar ist.
12.2.
Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet.
12.3.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird einvernehmlich ausgeschlossen.
13. Haftung und Produkthaftung
13.1.
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
13.2.
Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistungen gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war.
13.3.
Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
14. Geheimhaltung
14.1.
Agentur und Kunde verpflichten sich wechselseitig, alle ihnen zukommenden, nicht öffentlichen Unterlagen und Informationen, streng vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht für eigene geschäftliche Zwecke direkt oder indirekt zu verwerten.
15. Anzuwendendes Recht
15.1.
Wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1.
16.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
16.2.
Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar ergebenden Streitigkeiten zwischen der Agentur und dem Kunden wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.